3. Oktober 2024
ImmoApp 2.0 Event
Praxisnah und auf Augenhöhe
Wie sieht die Zukunft der Stockwerkeigentümer:innenversammlung aus?
Aufgrund der Covid-19-Verordnung konnten in jüngster Vergangenheit Versammlungen im Stockwerkeigentum virtuell stattfinden und Abstimmungen schriftlich durchgeführt werden.
Die rechtliche Grundlage ist jedoch per 1. Januar 2023 erloschen.
Nun stellt sich erneut die Frage, wie eine reglementarische Grundlage für eine dauerhafte Weiterführung aussehen könnte. Vor allem gegenüber der virtuellen Versammlungen sind die kritischen Stimmen, dank den positiven Erfahrungswerten der letzten Jahre, leiser geworden.
SVIT Schweiz hat nun zusammen mit der Fachkammer Stockwerkeigentum Musterbestimmungen erarbeitet. Berücksichtigt wurden auch die Bedenken punkto Missbrauchspotenzial. Hier geht’s zum Dokument: https://lnkd.in/eSaCJw7j
Was sagen Sie zum vorgeschlagenen Reglement? Wir freuen uns über Ihre Meinung in den Kommentaren.
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